NAM – Nachteilsausgleichsmassnahmen

Die Nachteilsausgleichsmassnahmen dienen dazu, behinderungsbedingte Erschwernisse zu verringern. Sie sind auf die jeweilige Situation der Schülerin oder des Schülers abgestimmt und tragen ihren oder seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung.

An erster Stelle steht ein Gespräch mit den Klassenlehrpersonen Ihres Kindes. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schuldirektion gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons Freiburg:
https://www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/obligatorische-schule/nachteilsausgleich-in-der-obligatorischen-schule