Lehrplan 21

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben 2006 mit grosser Mehrheit den Art.62 Abs.4 der Bundesverfassung angenommen. Dieser verpflichtet die Kantone, die Ziele der Bildungsstufen zu harmonisieren. Wenn es den Kantonen nicht gelingt, diese Ziele zu harmonisieren, kann der Bund die nötigen Massnahmen beschliessen.

Um diesen Auftrag umzusetzen, müssen alle Kantone ihre Lehrpläne überarbeiten. Die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone haben sich dafür entschieden, dies gemeinsam zu tun, und das Projekt Lehrplan 21 lanciert. Gemeinsame Arbeit kostet weniger. Auch für Familien hat die Harmonisierung der Schulen Vorteile: Bei einem Umzug in einen anderen Kanton finden sich die Kinder künftig schneller in der neuen Schule zurecht. Und der Übertritt in eine Berufsschule oder ein Gymnasium in einem anderen Kanton wird einfacher.

Mit der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrplans 21 bleibt die kantonale Hoheit über die Volksschule erhalten. Der gemeinsam erarbeitete Lehrplan soll sicherstellen, dass die Ziele in allen Fachbereichen vergleichbar sind. Gleichzeitig haben die Kantone die Möglichkeit, den Lehrplan 21 nach ihren Bedürfnissen anzupassen.

Der Lehrplan 21 ist in erster Linie ein Instrument zur Harmonisierung der Volksschule und keine Schulreform.

Lehrplan 21

Lehrplan 21 – kurz erklärt (YouTube)

Lehrplan 21 – Staat Freiburg (BKAD)