Einschulung in die 1H

Im Kanton Freiburg beginnt für alle Kinder, die am 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, die Schulpflicht. Sie müssen Ihr Kind nicht selber bei der Schule anmelden, die Schule wird mit den Eltern, deren Kinder das schulpflichtige Alter erreichen, bis zum 31. Januar vor dem Beginn des Schuljahres Kontakt aufnehmen.

Auf der folgenden Seite finden Sie zahlreiche nützliche Informationen für einen gelungenen Start:

https://www.fr.ch/de/bkad/einschulung-und-ort-des-schulbesuchs/einschulung